Der schwere Vorwurf der Nichterfüllung von Aufträgen werde nicht näher erläutert. Die angeblich mangelhafte Organisation des Augenscheins in Sachen Zuteilung der Gemeinde Z._____ zu einer Bevölkerungsschutzregion könne jedenfalls aus den genannten Gründen nicht als Beispiel für eine Insubordination dienen, zumal er im Dezember 2020, als der Departementsvorsteher die Sache überraschend wieder angestossen habe, vom Generalsekretariat widersprüchliche Signale zum Teilnehmerkreis der Veranstaltung erhalten habe und der AMB mangels - 45 - Vorbesprechung mit dem Departementsvorsteher Handlungsrichtlinien gefehlt hätten.