Ebenso habe er (der Kläger) den Kontakt zu den politischen Vorstehern der Bevölkerungsschutzregionen intensiviert und verbessert. Mit den Chefs der kantonalen Führungsstäbe von Nachbarkantonen und den Zivilschutz- Verantwortlichen im BABS pflege er einen kameradschaftlichen Austausch. Die eher losen Kontakte zu Fachausschüssen von Gemeinden und weiteren Kontaktgremien sei durchwegs positiv gewesen. Ihm wäre nicht bekannt, wo er zum Schaden des DGS "direktorial-autoritär" aufgetreten wäre.