obwohl der Departementsvorsteher seine Ansichten zur Streitsache bis zu diesem Zeitpunkt nicht kommuniziert habe. Erst nach Durchführung des Augenscheins am 16. Februar 2021 habe er (der Kläger) beim Departementsrapport vom 18. Februar 2021 von der einzuschlagenden Stossrichtung erfahren. Anschliessend habe der Rechtsdienst des DGS einen Vergleichsvorschlag ausgearbeitet, der aber vom Vorstand der Bevölkerungsschutzregion "Aargau Ost" im März 2021 abgelehnt worden sei.