Am 25. Juni 2020 sei das weitere Vorgehen, nicht jedoch das anzuwendende Verfahren an einem Departementsrapport besprochen worden; bezüglich des Verfahrens habe erst das Rechtsgutachten von Prof. Dr. AH._____ Klarheit gebracht. Innerhalb der AMB habe leider niemand Erfahrung mit Instruktionsverfahren gehabt. Er könne verstehen, dass die Eröffnung des Instruktionsverfahrens die Gemeinde vor den Kopf gestossen habe. Er habe vermeiden wollen, falsche Signale zu senden, bevor DGS-intern ein einheitliches Verständnis vorgelegen habe.