3.3.6. 3.3.6.1. Thema: Verhalten gegenüber erfolgskritischen Anspruchsgruppen und dem Departementsvorsteher (Stichwort: Insubordination) Die Ursache des Konflikts zwischen der AMB und den Vertretern der Einwohnergemeinde Z._____ sei nicht bei ihm (dem Kläger) zu suchen, dem in diesem Zusammenhang erneut unsubstanziiert ein direktorial-autoritäres Verhalten mit Verweigerungshaltung vorgeworfen werde. Die Abwehrhaltung der Gemeindevertreter gegenüber dem Projekt "Aargau Ost" habe schon vor seinem Amtsantritt im Jahr 2017 bestanden, sei auf einen Konflikt zwischen diesen und dem Projektleiter von "Aargau Ost" AI._____ zurückzuführen und sei im Jahr 2019 von Alt-Regierungsrat C.__