An der Parteibefragung vor Verwaltungsgericht bestätigte der Kläger im Wesentlichen diese Angaben und fügte an, der Kern des Problems habe darin gelegen, dass sie es nicht geschafft hätten, das Generalsekretariat an den Tisch zu bekommen und ihnen aufzuzeigen, wie eine Lösung aussehen könnte. Man habe auch diese Angelegenheit dazu verwendet, ihm (dem Kläger) eine Schuld zuzuschieben, während das Problem mit einer einfachen Kommunikation lösbar gewesen wäre (Protokoll, S. 58 f.). Dem hielt der Departementsvorsteher D.___