Dagegen spricht, dass der Kläger gemäss den Angaben des Departementsvorstehers seine eigene Strategie verfolgte und sich bis zum Schluss geweigert haben soll, einem Wechsel der Gemeinde Z._____ von der Bevölkerungsschutzregion "Aargau Ost" zu derjenigen "Freiamt" zuzustimmen (Protokoll, S. 71).