_ bestätigt wurde, der sich auch insoweit eine vorausschauendere Planung des Klägers gewünscht hätte (vgl. Protokoll, S. 5, 10 und 71). Dass das Gutachten von Prof. Dr. AH._____ erst im Januar 2021 vorgelegen habe, wäre nach dem Dafürhalten von D._____ höchstens Grund für eine zweimonatige Verzögerung des Geschäfts gewesen und Verhandeln oder eine Verhandlung ansetzen können, hätte man seines Erachtens auch ohne dieses Gutachten (Protokoll, S. 71). Inwieweit N._____ für die - 41 -