erhalten (vgl. Protokoll, S. 55 f. und Klagebeilage 15, Anhang 1). Der Kläger dreht den Spiess jedenfalls um und wirft dem Departementsvorsteher und dem Generalsekretariat vor, die frühzeitige Organisation eines Termins für den Augenschein mit den Gemeindevertretern im Herbst 2020 vereitelt zu haben (vgl. dazu auch Erw. 3.3.6.1 hinten). Ausserdem soll primär N._____ für die Verzögerung des unter dessen Führung chaotisch durchgeführten Zuteilungsprozesses verantwortlich sein. Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Gutachten von Prof. Dr. AH._____ zu Verfahrensfragen rund um den Zuteilungsprozess habe abgewartet werden müssen, das erst im Januar 2021 vorgelegen habe.