Dieser Konflikt hätte den in der ersten Corona-Welle verantwortlichen KFS lahmlegen können. Ausserdem werde bezüglich dieses Geschäfts eine Dringlichkeit suggeriert, die effektiv nicht bestanden habe, weil die Mitglieder des KFS vom Regierungsrat nur zweimal jährlich ernannt und entlassen würden. Aus dem Protokoll des Departementsrapports vom 25. Juni 2020 (Beklagtische Beilage 9) geht jedoch hervor (Ziff. 7.1), dass für das Generalsekretariat diesbezüglich schon eine gewisse Dringlichkeit bestand und der Kläger zur Nomination der Leiterin Gesundheit gedrängt wurde.