Ein weiterer Vorwurf betrifft die verzögerte Aufnahme der Leiterin der Abteilung Gesundheit in den Wahlantrag an den Regierungsrat für die Neubesetzung des KFS. Insoweit führt der Kläger ins Feld, dass er diese zuerst nicht habe nominieren wollen, weil sie einerseits kein Interesse daran gezeigt habe, im KFS einzusitzen, und weil andrerseits die ungelösten Kom- petenz- und Verantwortlichkeitskonflikte zwischen dieser und der ihr unterstellten Kantonsärztin nicht in den KFS getragen werden sollten. Dieser Konflikt hätte den in der ersten Corona-Welle verantwortlichen KFS lahmlegen können.