Aus den Zeugenaussagen ergibt sich ferner zweifelsfrei, dass der Kläger für die Verzögerung zumindest eine Mitverantwortung trug. Die Rolle, welche die AGV und deren damaliger CEO dabei gespielt haben, lässt sich aufgrund der Angaben des Klägers nicht abschätzen (vgl. Protokoll, S. 65).