Gemäss E._____ wurde von der Departementsleitung nicht verstanden, weshalb den Feuerwehren, welche die Notfalltreffpunkte besetzten, die Verwendung der Polycom-Geräte nicht gestattet werden sollte und weshalb der Kläger beim BABS eine explizite schriftliche Bestätigung dafür eingeholt habe, dass dies nicht oder nur unter eingeschränkten Bedingungen möglich sei. Eine Lösungssuche auf kantonaler Ebene hätte auf der Hand gelegen (Protokoll, S. 12). Man hätte zudem eine vorausschauendere Planung machen können, um die sehr engen zeitlichen Rahmenbedingungen besser einhalten zu können (Protokoll, S. 10).