Zuständigkeiten erst im Januar 2021 vorgelegen habe. Auch sei bei der Bildung der Bevölkerungsschutzregion "Aargau West" der Austausch mit dem Departementsvorsteher ungenügend gewesen. Die Zulässigkeit der Verwendung von Polycom-Geräten ausserhalb des Zivilschutzes sei schon im Jahr 2019 definitiv geklärt worden und betreffe daher nicht mehr das Beurteilungsjahr 2020.