Bevölkerungsschutzregion "Aargau Ost", der nur teilweise pandemiebedingte grosse Rückstand bei der Realisierung des Gesetzesprojekts BZG-AG, grosse Verzögerungen bei der Planung der Evakuation und Notkommunikation wegen des umständlichen Vorgehens des Klägers hinsichtlich der Polycom-Geräte. Dazu schrieb der Kläger in seinen Bemerkungen zur Mitarbeiterbeurteilung (Klagebeilage 17), dass das Generalsekretariat im September 2020 das Instruktionsverfahren für die Zuteilung der Einwohnergemeinde Z._____ zur Bevölkerungsschutzregion "Aargau Ost" gestoppt und das Gutachten von Prof. AH._____ betreffend Zuständigkeiten erst im Januar 2021 vorgelegen habe.