Ein weiteres Beispiel für zu lange Bearbeitungszeiten sei die Revision des BZG-AG gewesen. Für diesen Gesetzgebungsprozess habe der Kläger anstelle der üblichen zwei bis maximal drei Jahre (für einen mässig langen und nicht besonders komplexen Erlass) gemäss Datenblatt Rechtssetzungsprojekt (Beklagtische Beilagen 16 und 17) fünf Jahre eingeplant. An diesem Zeitplan habe er bis zu seinem Abgang stur festgehalten. Auch für die Gefährdungsanalyse habe er mit einem viel zu langen Zeitplan operiert.