__ (Beklagtische Beilage 12) mit Entscheid vom 15. Februar 2022 (Klagebeilage 19 und Beklagtische Beilage 13) keine Folge geleistet habe, was zum Schutz seiner Einheiten und Mitarbeitenden und in Befolgung der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers geschehen sei. Der Departementsvorsteher habe den Augenschein ergebnisoffen durchführen und sich die Argumente der betroffenen Regionen und Gemeinden unvoreingenommen anhören wollen. Deswegen habe er den Generalsekretär und den Leiter Rechtsdienst nicht über seine Absichten informieren können. Ziel sei auf jeden Fall eine konsensuale Lösung gewesen.