Im Sommer 2020 habe sich der Kläger dagegen gesperrt, die Leiterin der Abteilung Gesundheit in den Wahlantrag an den Regierungsrat für die Neubesetzung des KFS aufzunehmen, bis ihm der Generalsekretär die Ersatzvornahme angedroht habe. In der Folge habe das Generalsekretariat den Antrag erst am 13. Juli 2020 für die erste Regierungsratssitzung nach der Sommerpause einreichen können (Beklagtische Beilagen 9 und 10).