Eine anderweitige Prioritätensetzung seitens des Departementsvorstehers wäre selbstverständlichen befolgt und umgesetzt worden. In zwei Sektionen der AMB (Koordination Zivilschutz und Katastrophenvorsorge) hätten hingegen Kapazitätseinschränkungen zufolge ungenügender personeller Ressourcen bzw. Unterbesetzung (wegen der Abkommandierung von zwei Mitarbeitenden in die Abteilung Gesundheit DGS für die Impf-Kampagne) bestanden. Der Generalsekretär habe ihm gegenüber am 21. Dezember 2020 versichert, dass den sehr eingeschränkten Kapazitäten seitens des Generalsekretariats DGS Rechnung getragen werde. Zu einem Terminversäumnis sei es anerkanntermassen nie gekommen.