Die AMB ist indessen gemäss einhelliger Darstellung eine Abteilung, die mit sehr vielen Schnittstellenpartnern zusammenarbeiten muss (vgl. Protokoll, S. 9, 46, 51 und 54), was bedingt, dass der Abteilungsleiter über Eigenschaften verfügt, die es ihm ermöglichen, zu verschiedensten Charakteren einen Zugang und eine gute Basis für eine erfolgreiche Zusammenarbeit zu finden, was dem Kläger offensichtlich und auch nach eigenem Bekenntnis nicht immer gelang (vgl. Protokoll, S. 54). Dass der Kläger mit einigen Schnittstellenpartnern (Chefs der RFO und Zivilschutzorganisationen) auch ein sehr gutes Einvernehmen gepflegt haben mag (vgl. Protokoll, S. 54), ändert an dieser Ausgangslage nichts.