zwangsläufig bedeutet, dass er jeweils die alleinige Verantwortung für die entstandenen Konflikte trug. Ausweislich der Akten (Beklagtische Beilage 12) waren etwa die Gemeindevertreter von Z._____ mit Sicherheit kein pfleglicher Partner (vgl. auch Protokoll, S. 55). Offenbar fehlte es dem Kläger aber in gewissen Situationen an der erforderlichen Sensibilität und Nachgiebigkeit oder am Fingerspitzengefühl, allenfalls aber auch am Willen, um auf die Bedürfnisse und Anliegen seines Gegenübers einzugehen. Als kennzeichnend dafür scheint dem Verwaltungsgericht die Aussage von Alt-Regierungsrat C._____, wonach ihnen der Kläger im Zusammenhang mit dem Zuteilungsprozess der Gemeinde Z.___