kommandant habe daran Anstoss genommen, dass ihn der Kläger bei seiner bloss phasenweisen Anwesenheit fortlaufend korrigiert habe (Protokoll, S. 31 f.). L._____ schilderte, dass sich der Kläger bei der SVU/GNU 2019 mit dem Polizeikommandanten angelegt habe; diese Beiden seien wie Katze und Hund gewesen. Unter der Ägide des Klägers sei die Kantonspolizei auch dazu übergegangen, von der AMB die Einhaltung des normalen Dienstweges zu verlangen, was die Zusammenarbeit erschwert habe (Protokoll, S. 37). O._____ sprach von einer nicht funktionierenden Zusammenarbeit mit der Kantonspolizei, die ihm stark aufgefallen sei;