Zudem soll gemäss mehreren Zeugen- und Parteiaussagen die Zusammenarbeit zwischen dem Kläger und der Kantonspolizei, insbesondere dem Kommandanten AG._____, nicht reibungslos verlaufen sein (Protokoll, S. 11, 16, 29, 31, 46), wobei sich etwa E._____ nicht darauf festlegen wollte, wer welchen Anteil an dieser schwierigen Zusammenarbeit trug (Protokoll, S. 11). Aus der Sicht von F._____ funktionierte die Zusammenarbeit zwischen der AMB und der Kantonspolizei wegen des angespannten Verhältnisses zwischen dem Kläger und dem Polizeikommandanten nicht mehr so gut wie früher.