Protokoll, S. 55). Hingegen prangerte Regierungsrat D._____ in diesem Zusammenhang die fehlende Kompromissbereitschaft des Klägers an. In fachlicher Hinsicht sei seine Haltung, dass die Gemeinde Z._____ der Bevölkerungsschutzregion "Aargau Ost" zugeteilt werden sollte, sicher richtig gewesen. Der Kläger habe jedoch keinerlei Bereitschaft gezeigt, eine Vergleichslösung zu finden, und dafür auch noch das Generalsekretariat DGS verantwortlich gemacht. Im Frühjahr 2021 sei es dann relativ schnell zu einem Kompromiss gekommen.