Der Kläger sei wohl davon ausgegangen, dass der Regierungsrat das von ihm beschlossene Konzept Zivilschutz 2013 ohne Kompromisse umsetzen wolle, und er habe zu wenig berücksichtigt, dass sich die Gemeinden mit ihren Anliegen dadurch nicht ernstgenommen gefühlt hätten (Protokoll, S. 10). C._____ bestätigte, dass es in der externen Kommunikation des Klägers vor allem bei der Zuteilung von Gemeinden zu den Bevölkerungsschutzregionen "Aargau Ost" und "Freiamt/Mutschellen" geharzt habe, weshalb er und sein Generalsekretär E._____ sich hier eingeschaltet hätten (Protokoll, S. 5).