Mehrfach erwähnt wurden sodann die Spannungen zwischen dem Kläger und Vertretern der Gemeinde Z._____, die im Rahmen des Zuteilungsprozesses der Gemeinden zu Bevölkerungsschutzregionen aneinandergerieten, was in der Aufsichtsanzeige der Gemeinde Z._____ gegen die AMB wegen "Rechtsverweigerung und Rechtsverzögerung" (Beklagtische Beilage 12) mündete. Nach der Einschätzung von E._____ gelang es dem Kläger nicht, mit den Gemeinden in eine Diskussion über deren Anliegen einzusteigen und einen Prozess mit Lösungsmöglichkeiten zu initiieren, was zu einer Diskussionsverweigerung seitens der Gemeindevertreter geführt habe.