S. 68 f.). K._____ erwähnte, er habe im Nachhinein von verschiedenen Chefs von Führungsstäben anderer Kantone gehört, dass die Zusammenarbeit mit dem Kläger nicht sehr gut gewesen sei, ohne diesbezüglich ins Detail zu gehen (Protokoll, S. 31). Hierzu vertrat der Kläger eine andere Meinung und führte aus, er habe sich mit seinen Amtskollegen aus den Kantonen Solothurn, Basel-Land, Basel-Stadt und Bern, mit welchen er sich jeweils an interkantonalen Sitzungen der Region Nordwestschweiz getroffen habe, sehr gut verstanden (Protokoll, S. 61).