Zwischen dem Kläger und E._____, ehemaliger Generalsekretär DVI, herrschte nach übereinstimmenden Schilderungen an der Partei- und Zeugenbefragung kein gutes Einvernehmen (vgl. Protokoll, S. 4, 11, 12, 16, 20 und 56). E._____ räumte ein, den Kläger bei einem Arbeitsessen mit P._____ Mitte 2020 als "schwierige Personalie" bezeichnet zu haben (Protokoll, S. 12 f.), was auch P._____ bestätigte (Protokoll, S. 74). F._____ erinnerte sich daran, dass im DGS einige, nicht näher benannte Leute über die Art des Klägers ausgerufen hätten und es überdies Probleme zwischen dem Kläger und der Generalsekretärin des Departements Finanzen und Ressourcen (DFR) gegeben habe (Protokoll, S. 16).