3.3.4. 3.3.4.1. Thema: Behandlung von Schnittstellenpartnern auf Augenhöhe Ihm (dem Kläger) sei nicht klar, wer mit "Schnittstellenpartnern" gemeint sei. Die Zusammenarbeit mit den Stellen innerhalb des DGS und der kantonalen Verwaltung, insbesondere mit dem Leiter Kommunikationsdienst DGS, mit den Rechtsdiensten des DGS und des Regierungsrats, dem ehemaligen Leiter Personalmanagement im Generalsekretariat des DGS (AF._____) und den Mitgliedern des KFS habe er stets konstruktiv, reibungslos und professionell erlebt. An der Sitzung des Projektausschusses zum Entwicklungsschwerpunkt "Evakuation und Notkommunikation" vom 4. März 2021 habe Major AM._____ von der Kapo Aargau die gute Zu-