_: Protokoll, S. 17). Beide Sichtweisen dürften ihre Vor- und Nachteile haben und zu viel Pragmatismus kann zuweilen in einem negativen Sinne auf die Verwaltung zurückfallen. Dem Kläger seine Haltung in dieser Sache als zu komplizierte Arbeitsweise auszulegen, scheidet daher aus, auch wenn es ein Stück weit nachvollziehbar ist, dass der Departementsvorsteher mit Ungeduld darauf reagierte.