Regierungsrat D._____ beklagte sich seinerseits über die Umständlichkeit des Klägers, der sich bei der Formulierung von Leitsätzen für ein Normenkonzept nicht auf das Wesentliche habe konzentrieren können, sich bei der Beurteilung der Gesuche für die Einsätze von Zivilschutzdienstleistenden in Spitälern und Pflegeeinrichtungen während der Covid-Pande- mie legal-formalistisch verhalten und dadurch das Ganze bis zur Funktionsunfähigkeit blockiert habe, und der, als es darum gegangen sei, zwei Mitarbeitende für die Covid-Impfkampagne abzustellen, ein "verdammtes" Drama daraus gemacht habe (Protokoll, S. 67 und 70).