Sehr irritierend sei auch gewesen, dass sich der Kläger immer wieder über das Generalsekretariat hinweg mit formellen Verbesserungsvorschlägen an die Staatskanzlei gewandt habe, was zu kritischen Rückmeldungen geführt habe. Die einmalige Rückweisung eines Geschäfts durch die Departementsleitung aus formellen Gründen sei eine erzieherische Massnahme gewesen, die sich nicht spezifisch an den Kläger und seine Abteilung gerichtet habe, da das Departement von den einzelnen Abteilungen immer wieder Vorträge an den Regierungsrat erhalten habe, die sehr unvollständig ausgearbeitet gewesen seien und einen hohen Prü- fungs- und Korrekturaufwand erfordert hätten.