Der Vorwurf des fehlenden Pragmatismus habe sich in erster Linie auf die Art und Weise der Führung AMB-übergreifender Geschäfte bezogen. Dabei habe der Kläger oft Nebenpunkten eine übermässige Bedeutung zugemessen und die Angelegenheiten dadurch unnötig aufgebauscht, was zunächst die Bearbeitungszeiten stark verlängert und in einigen Fällen auch den Abschluss sehr erschwert habe, da viele Einzelheiten lange diskutiert und immer wieder geändert worden seien. Sehr irritierend sei auch gewesen, dass sich der Kläger immer wieder über das Generalsekretariat hinweg mit formellen Verbesserungsvorschlägen an die Staatskanzlei gewandt habe, was zu kritischen Rückmeldungen geführt habe.