3.3.3.2. Nach dem Beklagten hat sich die komplizierte und ineffiziente Arbeitsweise des Klägers etwa darin gezeigt, dass auch wenig bis mässig komplexe Geschäfte in mehreren Rapporten hätten behandelt und besprochen werden müssen und ein hohes Mass an Aufmerksamkeit und Mitwirkung seitens des Departementsvorstehers notwendig gewesen sei. Der Vorwurf des fehlenden Pragmatismus habe sich in erster Linie auf die Art und Weise der Führung AMB-übergreifender Geschäfte bezogen.