Der Vorwurf des angeblich fehlenden Pragmatismus werde vom Beklagten nicht genügend aufgeschlüsselt. Er (der Kläger) habe sehr wohl pragmatisch gehandelt, indem es ihm beispielsweise gelungen sei, eine Einigung bei der Bildung der Bevölkerungsschutzregion "Aargau West" zu erzielen, und indem er der Abtretung von 13 Stellenprozenten an den Personaldienst DGS zugestimmt habe. Bei der Bildung der Bevölkerungsschutzregion "Aargau West" habe sich der Departementsvorsteher gegen seinen pragmatischen Vorschlag entschieden, die Bevölkerungsschutzregion Suhren- tal-Uerkental eigenständig zu belassen (anstatt sie in die Bevölkerungsschutzregion "Aargau West" zu integrieren).