Bei der Erarbeitung von Vernehmlassungsantworten oder Entwürfen einer regierungsrätlichen Stellungnahme zu einem grossrätlichen Vorstoss sei es manchmal zu iterativen Schlaufen gekommen, weil die Überlegungen und Vorstellungen des Departementsvorstehers nicht bereits mit der Zuweisung der Aufgaben (durch das Generalsekretariat) bekanntgegeben worden seien. Es sei gerade die fehlende Dialogbereitschaft des Departementsvorstehers und des Generalsekretariats gewesen, welche ihm eine effiziente Bearbeitung der Geschäfte erschwert habe.