Das mag bis zu einem gewissen Grad auch daran gelegen haben, dass sich offenbar kaum jemand der Mitarbeitenden getraute, Probleme dem Kläger gegenüber offen anzusprechen und zu benennen, entweder aus Angst, in seinen Fokus zu geraten, oder in der Überzeugung, auf diese Weise nichts verändern zu können. Von mehreren Zeugen wurde denn auch geäussert, dass sie den Kläger als wenig selbstkritisch bzw. sogar unfähig zur Selbstkritik und Selbstreflexion sowie wenig empfänglich für die Kritik anderer erlebt hätten (Protokoll, S. 25, 30, 32, 35, 40).