Auf zwischenmenschliche Probleme mit Mitarbeitenden angesprochen sagte der Kläger wiederholt aus, dass er davon nichts mitbekommen oder gespürt habe bzw. von bestimmten Vorwürfen überrascht worden sei und Situationen anders erlebt habe (vgl. Protokoll, S. 52, 53 und 60). Insofern sind seine Einschätzungen dazu, welche Stimmung in der AMB unter seiner Leitung herrschte, nicht vollkommen verlässlich und objektiv.