Auch zeigte der Kläger Tendenzen, seinen eigenen Anteil an den atmosphärischen Störungen in der Abteilung zu negieren oder kleinzureden und Konfliktsituationen im Team entweder zu verharmlosen, auf einzelne Personen zu reduzieren oder diesen die alleinige Verantwortung an Versäumnissen bei deren Führungstätigkeit zuzuschieben (Protokoll, S. 51 f., 53 und 60). Auf zwischenmenschliche Probleme mit Mitarbeitenden angesprochen sagte der Kläger wiederholt aus, dass er davon nichts mitbekommen oder gespürt habe bzw. von bestimmten Vorwürfen überrascht worden sei und Situationen anders erlebt habe (vgl. Protokoll, S. 52, 53 und 60).