Der persönliche Eindruck des Klägers, wonach sich die Lage nach diesen Abgängen in den Jahren 2019/20 nachhaltig stabilisiert und die AMB über eine gefestigte und gut zusammenarbeitende Führungscrew verfügt habe (Protokoll, S. 51), wurde von anderen Mitarbeitenden der AMB jedoch nicht bestätigt (Protokoll, S. 15 f. und 47 ). Generell entstand an den Zeugen- und Parteibefragungen durch das Verwaltungsgericht der Eindruck, dass sich Selbst- und Fremdwahrnehmung des Klägers nicht immer deckten, besonders augenscheinlich im Falle von J._____, welcher den Austausch mit dem Kläger im Gegensatz zu diesem nicht als positiv wahrnahm.