Mit dem vom Kläger angeführten üblichen Wechselprozess bei Einsetzung einer neuen Führungsperson (vgl. Protokoll, S. 51) lassen sich die in der Phase nach seiner Amtsübernahme gehäuften Abgänge sodann nicht befriedigend erklären, auch wenn der von mehreren Zeugen beschriebene Kulturwechsel zwischen dem Führungsstil des Amtsvorgängers AN._____ - 27 -