Sektionen insbesondere bei der Sanierung eines Kommandopostens) zu kaschieren und andere Mitarbeitende gegen ihn (den Kläger) zu instrumentalisieren. J._____ und K._____ zeigten sich an der Zeugenbefragung vor Verwaltungsgericht jedenfalls zufrieden über die Zusammenarbeit mit L._____ respektive erweckten nicht den Anschein, nicht für sich selbst sprechen zu können (Protokoll, S. 27 und 30 f.). Ausserdem wirkte L._____ an seiner Zeugenbefragung aufrichtig empört über den Umgang des Klägers mit ihm und scheint ihm diesen bis heute nachzutragen. Dass L.___