Und auch der dem Kläger wohlgesonnene O._____, heutiger Leiter der Sektion Koordination Zivilschutz und stellvertretender Abteilungsleiter, erwähnte zumindest einzelne kritische Aspekte im Führungsstil des Klägers (vgl. Protokoll, S. 45: seine nicht nur positiv aufgenommene grosse Akribie und Detailorientierung mit Einflussnahme ins Tagesgeschäft). Dass es daneben allenfalls auch (ehemalige) Mitarbeitende der AMB gibt, die mit der Führungsarbeit des Klägers rundum zufrieden waren, etwa der auf Antrag des Beklagten als Zeuge angehörte G._____, der aber auch nur sehr kurz mit dem Kläger zusammenarbeitete (vgl. Protokoll, S. 20 f.), mag durchaus sein;