hätten, habe sich das Verhältnis zwischen dem Kläger und seinen Kaderleuten nicht wirklich nachhaltig verbessert. Der noch von C._____ initiierte Workshop zur Teamentwicklung habe in dieser Hinsicht kaum Verbesserung gebracht und sei von den Teilnehmenden als Pflichtübung empfunden worden (Protokoll, S. 15 f. und 20). F._____ selbst soll der Kläger einmal der Befehlsmissachtung beschuldigt haben, als dieser im Zusammenhang mit den Einsätzen von Zivilschutzdienstleistenden in Spitälern und Heimen während der Covid-Pandemie während der Ferienabwesenheit des Klägers einer Anordnung des Departementsvorstehers Folge geleistet habe (Protokoll, S. 17).