__ und N._____, sei eingeschränkt gewesen, was zu doppelten Auftragsvergaben geführt habe. Deren Entscheidungen und Beurteilungen habe der Kläger laufend übersteuert, in der Meinung, es selbst besser zu wissen. Doch auch nachdem L._____ und N._____ die AMB des Klägers wegen verlassen - 25 -