L._____ brachte ebenfalls das Projekt Notfalltreffpunkte zur Sprache, welches ein Paradebeispiel dafür gewesen sei, dass der Kläger seine Meinung zu einem freigegebenen Konzept für die externe Kommunikation (mit den Feuerwehrleuten) später wieder geändert und dabei behauptet habe, es sei mit ihm vorgängig nicht so besprochen worden (Protokoll, S. 34). Das schlimmste ihm noch in Erinnerung gebliebene Vorkommnis sei jedoch gewesen, als der Kläger im Jahr 2018 die Entscheide einer interdepartementalen Arbeitsgruppe zum Thema Waldbrandgefahr mehrfach nachträglich umgestossen habe, obwohl er nicht bereit gewesen sei, die Führung der Arbeitsgruppe zu übernehmen,