Gründen sowie davon, dass L._____ unter der Führung des Klägers gelitten habe und nicht mehr der gleiche wie vorher gewesen sei (Protokoll, S. 30). Die allgemeine Haltung sei gewesen, dass die Arbeit nicht korrekt und zur Zufriedenheit des Klägers habe erledigt werden können (Protokoll, S. 30). L._____ brachte ebenfalls das Projekt Notfalltreffpunkte zur Sprache, welches ein Paradebeispiel dafür gewesen sei, dass der Kläger seine Meinung zu einem freigegebenen Konzept für die externe Kommunikation (mit den Feuerwehrleuten) später wieder geändert und dabei behauptet habe, es sei mit ihm vorgängig nicht so besprochen worden (Protokoll, S. 34).