Erfolge habe er sonst niemandem gegönnt und man habe ihm nicht vor dem Licht stehen dürfen (L._____: Protokoll, S. 33 f. und 35). Ohne selbst über die benötigte Fachkompetenz zu verfügen, habe er jeweils Kritik an der Arbeitsweise Untergebener geübt (L._____: Protokoll, S. 35). Es habe nur noch eine Meinung gegolten, nämlich diejenige des Klägers (L._____: Protokoll, S. 36; N._____: Protokoll, S. 42).