Bei Austrittsgesprächen hätten ihm Kündigende in teils emotional aufgeladenen Situationen von ihren Schwierigkeiten mit dem Kläger berichtet (Protokoll, S. 75). P._____, Generalsekretär DGS, erwähnte als negatives Beispiel für das Führungsverhalten des Klägers, dass er seinen Stellvertreter, F._____, nach einem Departementsrapport an die kurze Leine genommen habe, weil es dieser gewagt habe, ihm zu widersprechen (Protokoll, S. 68).