Ein gutes Beispiel für ungenügende Führungsqualitäten sei die verspätete Ausstellung von Arbeitszeugnissen gewesen. Sein Mikromanagement habe der Kläger dermassen auf die Spitze getrieben, dass Projekte seinetwegen vollständig blockiert gewesen seien, was sich etwa bei der Beurteilung der Gesuche für den Einsatz von Zivilschutzdienstleistenden in Spitälern und Pflegeeinrichtungen gezeigt habe (Protokoll, S. 67). Bei Austrittsgesprächen hätten ihm Kündigende in teils emotional aufgeladenen Situationen von ihren Schwierigkeiten mit dem Kläger berichtet (Protokoll, S. 75).